Detailwissen und Konsequenz entscheiden.
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen eine Rechtsanwaltskanzlei mit viel Detailwissen und Konsequenz in für Sie entscheidenden Bereichen, um für Ihre Problemlösung entsprechend gewappnet zu sein?
Wir – Ihre WKG-Rechtsanwälte – Dr. Armin Grünbart, Dr. Alexander Lison und Mag. Raimund Wiesner-Zechmeister haben geballtes Fachwissen in einem schlagkräftigen Team vereinigt.
Von Wirtschaftsrecht, Immobilien- und Vertragsrecht über Insolvenzrecht, Unternehmenssanierung bis Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht oder Ehe- und Familienrecht, Strafrecht.
Unterstützt durch 6 Juristen und 6 Mitarbeiter können wir jeden Rechtsbereich intern abdecken. Für uns ist kein Fall zu groß oder zu klein.
Wir WKG-Rechtsanwälte stehen für Rechtsberatung und Rechtsbeistand auf höchstem Niveau!
Bei uns stehen Sie im Zentrum.
Wir hören Ihnen genau zu. Ihre Sorgen, Bedürfnisse und Anliegen haben erste Priorität. Wir setzen uns mit unserem Wissen, persönlichem Engagement und langjähriger Erfahrung für Ihren Erfolg ein. Bei uns stehen Sie im Zentrum.
Was können Sie von uns erwarten?
Vertrauen ist die Basis jeder Zusammenarbeit.
Aus Erfahrung wissen wir, welchen Herausforderungen, Belastungen Sie ausgesetzt sind. Wir sind uns der Größenordnung Ihrer Anliegen und unserer Verantwortung bewusst. Die Gesetzesmaterie wird laufend umfangreicher – umfassendes, aktuelles Fachwissen ist Trumpf. Details entscheiden. Wir schaffen Überblick und Sicherheit in schwierigen Situationen, handeln vorausschauend und suchen akribisch neue und bessere Lösungen. Damit Ihre Interessen bestmöglich wirkungsvoll gewahrt werden.
Unsere Teamarbeit bietet Ihnen kurze Reaktionszeiten und sichert ein hohes Niveau der anwaltlichen Dienstleistung!
Dr. Alexander Lison
Dr. Armin Grünbart
Mag. Raimund Wiesner-Zechmeister
Ihre Rechtsanwälte im Innviertel, in Oberösterreich, in Österreich.
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Sorgen! In einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir die für SIE richtige, zukunftsorientierte Lösung.
Aktuell
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Wir gratulieren zu 20 Jahren WKG
20 Jahre WKG
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Fehlende Gewerbeberechtigung führt zur Vertragsaufhebung
Werden bei einem Bau (oder einer sonstigen gewerblichen Tätigkeit) vom ausführenden Unternehmen Leistungen erbracht, die nicht von deren Gewerbeberechtigung umfasst sind, kann dies zur (nachträglichen) Aufhebung des abgeschlossenen Vertrags führen. Ein Bauunternehmen wurde von einem Bauherrn mit der Herstellung eines Kunststeinbodens beauftragt. Für diese Tätigkeit ist die Gewerbeberechtigung „Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher“ bzw. „Bodenleger“…
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Voller Erfolg für verunglückten Schifahrer
Unser Mandant wurde beim Schifahren von einer anderen Pistenbenützerin von hinten „abgeschossen“ und zog sich dabei zahlreiche Verletzungen zu. Für derartige Unfälle kommt im Regelfall die private Haftpflichtversicherung des jeweiligen Unfallgegners auf. Die Haftpflichtversicherung verweigerte eine Leistung, weil sie damit argumentierte, dass aus dem – durchaus komplexen – Unfallhergang ein Verschulden der anderen Pistenbenützerin nicht…