Allgemeines Zivilrecht mit Schwerpunkt Baurecht
Das Zivilrecht – auch oft als bürgerliches Recht oder Privatrecht bezeichnet – regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen (Menschen) oder juristischen (Gesellschaften, etc.) Personen. Mit anderen Worten: es geht um alltägliche Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art – anders als im öffentlichen Recht (Straf- oder Verwaltungsrecht), in welchen Bereichen man sich dem Staat (der Verwaltung) gegenübersieht.
Informieren Sie sich in unserer Übersicht über die einzelnen Rechtsbereiche.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, stehen wir Ihnen kompromisslos und kompetent zur Seite. Hierzu arbeiten wir den Sachverhalt mit Ihnen gewissenhaft auf, legen Ihnen dar welche Unterlagen oder Beweismittel benötigt werden, und bereiten Sie auf den Prozess vor, um möglichst vor Überraschungen gewappnet zu sein. Kurz: Wir Kämpfen Gemeinsam!