Erbrecht
Für ganz viele Menschen ist es wichtig, bereits vor dem Altwerden zu wissen, was mit Ihrem Vermögen und ihrem persönlichen Hab und Gut geschieht, sollten sie versterben. Zur Entscheidungsfindung stehen wir Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung, um Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten umfassend zu beraten. Durch laufende Fortbildungen sind unsere Anwälte stets auf dem neuesten Stand des Erbrechts und überzeugen mit ihrem fundierten Wissen.
Wir erstellen ein auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Testament, verfassen Pflichtteilsverzichtsverträge ebenso wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Das Treffen einer Regelung im Falle des Ablebens stellt für viele Menschen einen Herzenswunsch dar. Auch für den Fall, dass Sie sich viel auf (Geschäfts-)Reisen befinden, kleine Kinder haben oder risikofreudigen Sportarten nachgehen schadet die Erstellung eines Testaments nicht, um die Nachkommen davor zu bewahren, nach Ihrem Ableben vor einem „Scherbenhaufen“ zu stehen. Die rechtzeitige Regelung dieser Angelegenheiten ist deshalb sinnvoll. Wir helfen Ihnen dabei.
Im Erbrechtsstreit setzen wir ihre berechtigten (Pflichtteils-)Ansprüche durch oder kämpfen für die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines rechtswidrigen Testaments. Die Erfahrung zeigt: nicht jedes Testament entspricht dem Willen des Erblassers und nicht jedes Testament wurde mit Zustimmung des Erblassers erstellt und unterfertigt. Dies gilt es richtigzustellen. Das ist unsere Aufgabe.