Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht
Sie haben ein Auto erworben und der Motor streikt? Sie ärgern sich darüber, dass die neu verbauten Fenster in Ihrem Haus oder Ihrem Unternehmen nicht dicht sind? Auf Ihrem neu erworbenen Grundstück finden sich Baurestmassen oder umweltgefährdende Stoffe? Sie hatten eine Operation und vermuten einen ärztlichen Kunstfehler? Oder das neu implementierte Computersystem in Ihrem Gewerbebetrieb weist nicht die vereinbarten Parameter auf? Sie sind auf dem Parkplatz eines Geschäfts ausgerutscht, da dort nicht gestreut oder der Schnee nicht geräumt war? Sie waren Opfer eines Verkehrsunfalls oder eines tätlichen Angriffs? Es kam zu einem Produktionsausfall da eine Leitung bei Grabungs-Arbeiten abgerissen wurde? Sie möchten gegen Behörden vorgehen und vermuten einen Fall der Amtshaftung?
Die vorgenannten Probleme fallen meist unter den Bereich der Gewährleistung und/oder des Schadenersatzes. Auf Gewährleistungsansprüche können Sie meist zurückgreifen, wenn Ihr Vertragspartner zu einer bestimmten Leistung verpflichtet war, und diese nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Schadenersatz steht dann zu, wenn Ihnen ein Schaden rechtswidrig und schuldhaft von jemanden anderen zugefügt wurde.
Ob bzw. welche Ansprüche Sie geltend machen können, welches Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat und welche Risiken mit einem allfälligen Prozess verbunden sind, erörtern wir gerne im Zuge einer gemeinsamen Besprechung mit Ihnen. Selbstverständlich wickeln wir auch Anfragen an Ihre Rechtsschutz- und/oder Haftpflichtversicherung ab, und führen die entsprechenden Korrespondenzen.