Immobilien- und Vertragsrecht
Ganz egal, ob eine Liegenschaft erworben wird um ein Eigenheim zu begründen, oder allerdings um eine Investition zu tätigen. In jedem Fall geht es um hohe Summen und bedeutende Entscheidungen.
Wir verfügen über umfassende Erfahrungen sowohl in der Vertragserrichtung (sei es ein Grundstück, ein Einfamilienhaus oder Wohnhaus, eine Wohnung/Wohnungseigentumsobjekt, Gewerbeobjekt, oder eine Schlossanlagen oder Eigenjagd), als auch aus verschiedenen Prozessen im Zusammenhang mit Immobilienprojekten. All diese Erkenntnisse fließen laufend in unserer Beratungstätigkeit sowie die Verträge ein.
Meist wird bei einer Immobilie vorrangig die Ausstattung und oft auch bereits der Einrichtung umfassend besprochen und geplant. Rechtliche Aspekte sind allerdings mindestens genauso wichtig – und sollten bereits im Vorfeld der Vertragserrichtung bedacht werden. So gilt es genau zu überlegen welche Haftungen vom Verkäufer übernommen werden sollen/können, und welche Konsequenzen es hat, wenn derartige Haftungen ausgeschlossen werden.
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung in allen Fällen des Liegenschaftserwerbers. Sei es, dass wir Sie durch den gesamten Kaufprozess begleiten dürfen, oder Sie allerdings eine Vertragsprüfung wünschen.
Sollte Sie eine Liegenschaft bereits erworben haben und diese nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, helfen wir Ihnen auch in diesem Fall Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.