Pay-TV-Programm

24. August 2017 | Autor: WKG Ried

Bußgelder, vor allem gegen Gastronomen und Vereine, werden auch im Innviertel mehr.

Pay-TV-Programm öffentlich, aber illegal ausgestrahlt: 26.400 Euro Strafe

In Begleitung eines Justizwachebeamten betritt ein 25-jähriger Mann aus dem Innviertel den Schwurgerichtssaal. Er verbüßt derzeit eine Strafe in der gegenüberliegenden Justizanstalt Ried. Der dreifach vorbestrafte Mann muss sich vor Richter Andreas Rumplmayr verantworten, weil er von Ende April 2016 bis Ende September 2016 als Betreiber eines Wettbüros das umfangreiche Sportprogramm eines namhaften Pay-TV-Anbieters ausgestrahlt hat. 70.000 Euro Schulden hat der Angeklagte trotz seines jungen Alters bereits angehäuft, er strebe nach der Haftentlassung einen Privatkonkurs an, gibt er zu Protokoll.

„Bringen wir es hinter uns“, sagt er zu Beginn der Verhandlung, bei der die Firma von Rechtsanwalt Harald Korp als Kläger vertreten wird. Recht schnell einigen sich Korp und Verteidiger Roman Schmied auf einen Vergleich. Der hat es allerdings in sich: Der Angeklagte muss der privatklagenden Partei einen Betrag von 26.400 Euro bezahlen, dazu kommen weitere zusätzliche Kosten von rund 1600 Euro. „Es geht einfach nicht, dass sie für diese Übertragungen nichts bezahlen. Das ist strafbar“, sagt Richter Andreas Rumplmayr. Ob der Pay-TV-Sender allerdings zu seinem Geld kommen wird, ist aufgrund der finanziellen Situation des Inhaftierten eher fraglich.

Laut OÖN-Informationen werden Gastronomiebetriebe, aber auch Vereinsheime von „Kontrolloren“ besucht. Rechtsanwalt Harald Korp warnt daher: „Pay-TV-Inhalte öffentlich ohne Lizenz auszustrahlen, kann enorm teuer werden. Es werden empfindliche Strafen verhängt.“

Auch private Personen gewarnt

Auch Privatpersonen sollten das Thema keinesfalls unterschätzen und auf die leichte Schulter nehmen, so der Andorfer Jurist. „Wenn jemand seine private Karte in ein Vereinsheim mitbringt, um in geselliger Runde Champions League zu schauen, läuft er Gefahr, angezeigt zu werden.“ Grundsätzlich bestehe die Gefahr einer Anzeige, sobald die Pay-TV-Inhalte ohne dementsprechende Lizenz in der Öffentlichkeit ausgestrahlt werden, präzisiert Korp im OÖN-Gespräch.

Bild: GEPA pictures