Voller Erfolg für verunglückten Schifahrer
Unser Mandant wurde beim Schifahren von einer anderen Pistenbenützerin von hinten „abgeschossen“ und zog sich dabei zahlreiche Verletzungen zu. Für derartige Unfälle kommt im Regelfall die private Haftpflichtversicherung des jeweiligen Unfallgegners auf. Die Haftpflichtversicherung verweigerte eine Leistung, weil sie damit argumentierte, dass aus dem – durchaus komplexen – Unfallhergang ein Verschulden der anderen Pistenbenützerin nicht ableitbar wäre.
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