Fehlende CE-Kennzeichnung ein Mangel?
Ist ein Bauprodukt von einer harmonisierten (europäischen) Norm erfasst, so hat der Hersteller dafür eine Leistungserklärung zu erstellen. Damit übernimmt der Hersteller des Bauprodukts die Verantwortung für dessen Konformität und der erklärten Leistungen. Nach der besteht eine Pflicht des Herstellers von Bauprodukten, die unter eine harmonisierte Norm fallen, diese mit dem CE-Kennzeichen zu versehen und das „CE“ zum äußeren Zeichen der Konformität des Bauprodukts aufzubringen.
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